Amtsjugendpfleger
Tätigkeitsbereiche:
Offene und verbandliche Jugendarbeit
- Anregung, Förderung, Fachberatung von Vereinen
- Durchführung von Einzel- und Beratungsgesprächen mit Jugendlichen und Eltern im Zuge der offenen Jugendarbeit
- Mitwirkung und Durchführung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Freizeithilfen
- Kinder- und Jugenderholung ( Feriengestaltung, Vermittlung von Angeboten)
- Freizeitinitiativen (Traditionsveranstaltungen, Spiel-Sport-Aktionen)
- Planungshilfen, Förderung, Koordinierung, Auswertung von Veranstaltungen, Maßnahmen, auch Dritter
Aufbau und Erhalt von Jugendzentren, Jugendtreffs, Jugendräumen, Freizeiteinrichtungen
- Beratung mit Gemeinden, Vereinen, Jugendlichen
- Schaffen von Spiel- Sport- Tobe- Plätzen
- Jugendgerechte Angebote „provozieren“, „unorganisierte“ Spiel-Sportvergleiche
Jugendhilfeplanung
- Mit der Amtsverwaltung, den Ausschüssen, den Gemeinden kurz-mittel-langfristige Vorhaben entwickeln und durchsetzen
- Mitarbeit bei der Finanzplanung über den Finanz- und Personlausschuss des Amtes und der Gemeinden